UVV-Prüfung von Ladebordwänden

Die UVV-Prüfung von Ladebordwänden ist die regelmäßige sicherheitstechnische Überprüfung der Hebebühne am Lkw-Heck (Ladebordwand), um einen sicheren Betrieb beim Be- und Entladen zu gewährleisten und Unfälle durch Versagen von Hydraulik, Mechanik oder Bedienung zu vermeiden.

Zweck der Prüfung

Die Prüfung stellt sicher, dass die Ladebordwand Lasten zuverlässig heben, senken und halten kann und keine Gefahr durch Undichtigkeiten, Materialermüdung oder Steuerungsfehler entsteht.

Rechtliche Grundlage

Die Prüfung erfolgt nach den Vorgaben der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung sowie der Betriebssicherheitsverordnung und muss von einer „befähigten Person“ durchgeführt und dokumentiert werden.

Ablauf der Prüfung

1. Sichtprüfung

  • Plattform auf Risse, Verformungen und Korrosion prüfen
  • Scharniere, Bolzen und Lagerstellen kontrollieren
  • Hydraulikzylinder auf Undichtigkeiten prüfen
  • Hydraulikleitungen und Anschlüsse auf Beschädigungen kontrollieren
  • Warn- und Sicherheitskennzeichnungen überprüfen

2. Funktionsprüfung

  • Heben und Senken der Plattform testen
  • Kippfunktion (falls vorhanden) prüfen
  • Gleichmäßige Bewegung ohne Ruckeln kontrollieren
  • Endabschaltungen und Sicherheitseinrichtungen testen
  • Not-Absenkfunktion prüfen

3. Hydraulik- und Antriebssystem

  • Ölstand und Zustand der Hydraulik prüfen
  • Dichtigkeit von Ventilen, Zylindern und Leitungen kontrollieren
  • Elektrische Steuerung und Bedienelemente prüfen

4. Sicherheitsprüfung

  • Tragfähigkeit der Plattform (Lasttest je nach Vorgabe)
  • Sicherung gegen unbeabsichtigtes Absenken
  • Funktion der Warnsignale und Schutzvorrichtungen

Dokumentation

Alle Ergebnisse werden in einem Prüfprotokoll festgehalten:

  • Zustand der Ladebordwand
  • Festgestellte Mängel und Reparaturen
  • Prüfer und Datum
  • Freigabe oder Stilllegung bei Mängeln

Prüffrist

  • Vor der ersten Inbetriebnahme
  • Nach Reparaturen oder Umbauten
  • Wiederkehrend in der Regel mindestens einmal jährlich, abhängig von Nutzung und Gefährdungsbeurteilung
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